Die Grundsätze des Freiheitlichen Akademikerverbandes Salzburg

Die Grundsätze des Freiheitlichen Akademikerverbandes Salzburg

In der Mitte von Staat und Recht, von Wirtschaft und Gesellschaft steht für uns der Mensch. Der Mensch ist nicht um des Staates oder des Rechtes, der Wirtschaft oder Gesellschaft willen da, sondern diese um des Menschen willen, als ihrem letzten und höchsten Zweck.

Zentralbegriff Freiheit
Die Freiheit verstehen wir als den Willen zur Selbstverantwortung auf der Grundlage des philosophischen Idealismus. Indem der Einzelne seine Lebensgestaltung selbst bestimmen kann, trägt auch die Freiheit zur Verschiedenartigkeit der Menschen bei. Die Evolution der Menschheit bedingt die geistige Freiheit, weswegen wir uns vehement für die Prinzipien der Toleranz und Konkurrenz eintreten. Die Lage unseres Landes in einem vielgestaltigen Europa zwingt uns zur Auseinandersetzung mit den Begriffen Volk, Nation, Staat und zu einer klaren Definition.

Definition Volk
Volk ist eine durch gleiche Abstammung, Sprache, Kultur, Wirtschaftsformen, Rechtsauffassungen und Geschichte verbundene Gemeinschaft. Volk stellt ein natürliches, in der geschichtlichen Entwicklung gewachsenes Gebilde dar, das nicht vom bewußten menschlichen Willen geformt ist.

Definition Nation
Nation ist eine gefühlte, bewußte und gewollte Einheit, die ein Volk voraussetzt, das die beständige Entwicklung aus der Vergangenheit bis in die Zukunft in sich birgt. Den Willen zur nationalen Selbstbestimmung muß ein Volk zur Nationswerdung besitzen. Das „Nationalgefühl“ wird durch die vorbehaltslose Zustimmung zu der Schicksalsgemeinschaft seines Volkes ausgelöst und hängt eng zusammen mit dem Bewußtsein der Eigenart der eigenen Nation gegenüber anderen Nationen und dem Willen, sie zu bewahren, ohne eine Übersteigerung dieses Bewußtseins zu einem Sendungsbewußtsein gegenüber anderen Völkern.

Definition Nationalität
Im Gegensatz zum englischen und französischen Sprachgebrauch, die vor allem die offizielle Zugehörigkeit zu einem Staat ausdrücken, verstehen wir in Österreich, den Nachfolgestaaten der Donaumonarchie und Osteuropa unter Nationalität jedoch Volkszugehörigkeit.

Definition Staat
Staat ist die politische Organisation einer Wohnbevölkerung auf einem räumlich abgegrenzten Gebiet unter einheitlicher Gewalt. Jedes Staatswesen ist in geschichtliche und kulturelle Beziehungen bzw. Formen eingebunden. Die freie und freiwillige Zustimmung zu dem in diesem Rahmen erwachsenem Gebietsverband ist als „Staatsbewußtsein“ zu bezeichnen. Ein Staat kann, wenn die regionalen Bindekräfte landschaftlicher Art, wirtschaftlicher, sozialer, geschichtlicher und kultureller Herkunft sehr stark sind und zusammenklingen, von verschiedenen Völkern getragen werden (z.B. Schweiz, Belgien, USA, Rußland…). Dies vermögen sie unbeschadet ihrer Zugehörigkeit zu jeweils eigenen Nation zu tun. Obendrein kann eine Nation auch mehrere Staaten ausbilden.